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Abschaffung der Störerhaftung unklar

22. August 2016

Die Abschaffung der Störerhaftung soll mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“ erfolgen. Doch offenbar ist die Rechtslage doch nicht so eindeutig wie anfänglich vermutet. Abmahnungen seien wohl weiterhin im Bereich des Möglichen.

Störerhaftung sorgt für viel Diskussionen

Die Störerhaftung war vielen schon lange ein Dorn im Auge. Dass ein Verbraucher für Uhrheberrechtsverletzungen Dritter verantwortlich gemacht werden kann, war nicht nur im privaten Bereich ärgerlich, sondern verhinderte auch effektiv die Einrichtung von öffentlich zugänglichen WLAN-Netzwerken in Cafés, Restaurants und Co. „Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Störerhaftung sind in der Beratung ein häufiges Thema“, so Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Digitale Medien bei der Verbraucherzentrale. „Zahlreiche Urheberrechtsverletzungen, zum Beispiel durch die Nutzung von „Filesharing“-Plattformen, wurden nicht durch den Anschlussinhaber begangen, sondern durch Dritte.“ Umso freudiger wurde die Nachricht von der Abschaffung der Störerhaftung aufgenommen. So eindeutig soll diese aber nun doch nicht sein.

Bei Abmahnungen immer beraten lassen

Das Ziel des Gesetzes ist es zwar eindeutig, die Störerhaftung abzuschaffen, der Gesetzestext selbst schließe jedoch den entscheidenden Unterlassungsanspruch nicht aus. Die Haftung bleibt daher weiterhin unsicher und wird letztenendes von den Gerichten geklärt werden müssen. Wer eine Abmahnung erhält sollte daher in keinem Fall etwas unterschreiben, sondern sich vorher ausführlich beraten lassen. Die Verbraucherzentralen der einzelnen Länder helfen in diesem Fall gerne weiter.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Bildquelle: W-Pix/pixabay