Abofalle
03. Mai 2018
Ein fünftägiges, kostenloses Probe-Abo für unzählige Filme und Serien klingt gut und verleitet viele Verbraucher dazu, sich auf Streaming-Portalen zu registrieren. Doch dabei handelt es sich oft nicht um ein gutes Angebot, sondern vielmehr um eine dubiose Masche, bei der trotz nicht erbrachter Leistungen Rechnungen gestellt werden. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und die Marktwächter Digitale Welt warnen davor, sich zu registrieren.
Die Rechnung kommt auch ohne Leistung
Fünf Tage kostenlos Filme und Serien streamen für eine einfache Registrierung – damit werben eine Vielzahl von Streaming-Portalen, vor denen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und die Marktwächter Digitale Welt warnen. Sind E-Mail-Adresse, Name und Anschrift erst angegeben, schlägt die Registrierung entweder fehl oder die versprochenen Filme und Serien sind nicht verfügbar. Eine Rechnung für ein Jahres-Abo wird trotzdem zugeschickt.
Es wurden bereits zahlreiche Beschwerden über solche Vorgehensweisen an die Verbraucherzentrale und die Marktwächter eingereicht und bereits über 100 vermeintliche Streaming-Portale bei den Behörden gemeldet. Auf den Webseiten finden sich kaum Informationen zu den Kosten eines Jahres-Abos, zur automatischen Verlängerung des Abos oder zur kostenpflichtiges Registrierung enthalten. Eine Vertragsbestätigung und die Konditionen des Angebots werden nicht zugeschickt. Stattdessen werden die Betroffenen nach Ablauf der fünf Tage trotz der „fehlgeschlagenen Registrierung“ und der Nichtverfügbarkeit des Angebots per E-Mail oder Telefon zur Zahlung aufgefordert.
Die Verbraucherzentrale warnt vor allem vor Webseiten, die von den folgenden Unternehmen online gestellt werden: „Turquoiz Limited“, „Lovelust Limited“, „Bizcon Limited“, „Anmama Limited“, „CIDD Limited“, „OLJO Ltd“, „SAFE4MEDIA Ltd“, „Kino Bino Limited“ und „Kino Cinemas Ltd“. Die Urheber der Websites werden im Impressum aufgeführt. Bereits über 100 URLs dieser Unternehmen sind der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bekannt; regelmäßig kommen neue hinzu. Eine Liste der bekannten Websites finden Sie hier.
Das können Sie tun
Wenn Sie sich registriert haben, die zugesagte Leistung jedoch nicht erbracht wurde, müssen Sie auch keine Rechnung für ein Jahres-Abo zahlen. Von aggressiven Zahlungsaufforderungen durch die Betreiber der Websiten sollten Sie sich nicht einschüchtern lassen und stattdessen eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. Zudem können Sie sich in den Verbraucherzentralen beraten lassen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät außerdem dazu, den Namen des betreffenden Streaming-Dienstes vor einer Registrierung im Internet zu recherchieren. Häufig finden sich bereits Beschwerden und Hinweise, falls es sich um eine unseriöse Website handelt.
Quelle: www.verbraucherzentrale-rlp.de