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Abmahnungen für illegale Downloads

08. April 2012

Die Zahl der Abmahnungen für illegale Downloads nimmt stetig zu. Aus dem Versenden der Forderungen ist mittlerweile ein lukratives Geschäft geworden. Die Rechteinhaber der illegal beschafften Medien beauftragen Anwaltskanzleien, um gegen die Urheberrechtsverletzungen auf Online-Tauschbörsen vorzugehen. Regelmäßig kommt es dabei jedoch zu Fehlern: Personen sollen Filme heruntergeladen haben, obwohl zum angeblichen Tatzeitpunkt niemand zuhause war. Ein Schwerhöriger soll illegal ein Musik-Album beschafft haben. Hintergrund solcher Fehler sind fehlerhaft zugeordnete IP-Adressen. Über diese Adresse ist ein Computer im Internet eindeutig identifizierbar. Um an die Adresse zu kommen, müssen die abmahnenden Anwälte zunächst über das zuständige Gericht ein Auskunftsverfahren beantragen, das den betreffenden Internetprovider zur Herausgabe der IP-Adresse verpflichtet. Die IP-Adresse bleibt jedoch nur rund 24 Stunden aktiv – danach könnte theoretisch jemand anders die Adresse zugewiesen bekommen. Da die Provider die IP-Adressen nur für sieben Tage speichern, halten Kritiker die Beweiskraft dieser Methodik für eher fragwürdig. Die Verbraucherzentralen bemängeln zudem, dass wegen der hohen Zahl dieser Auskunftsanfragen die Gerichte nicht jeden Fall ausreichend prüfen würden. Viele Anfragen würden deshalb einfach abgenickt. Die Verbraucherzentralen kritisieren außerdem die häufig viel zu hohen Gebühren. Obwohl die Abmahngebühren per Gesetz auf 100 Euro gedeckelt sind, werden oftmals Forderungen von 1000 Euro und mehr formuliert. Die Verbraucherschützer raten Betroffenen anwaltlichen Rat einzuholen. In vielen Fällen könne zudem durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung die Zahlung der Abmahngebühren verhindert werden.