Richtiges Verhalten nach Einbruch
18. Juli 2012
Wir sagen Ihnen, wie Sie sich nach einem Einbruch richtig verhalten und wie Sie sich der Versicherung gegenüber korrekt verhalten.
Polizei informieren und Anzeige erstatten, sonst wird die Versicherung leistungsfrei. Erwarten Sie die Polizei am Tatort; lassen Sie Einbruchsspuren unverändert.
Versicherung telefonisch benachrichtigen, dann noch mal schriftlich per Brief oder Fax. Für die Meldung haben Sie eine Frist von 24 Stunden; eine zu späte Meldung kann den Versicherungsschutz gefährden.
Dokumentieren Sie alle Schäden; machen Sie Fotos. Beschädigte Gegenstände und Beweismittel (aufgebrochenes Schloss etc.) sichern.
Erstellen Sie einen Schadensbericht. Was wurde gestohlen oder zerstört? Weisen Sie darauf hin, dass nur bisher festgestellte Schäden vermerkt wurden; so können Sie nachmelden.
Werte ermitteln und Belege (Rechnungen, Garantiescheine, Kontoauszüge) heraussuchen.
Vor Ersatzkäufen die schriftliche Bestätigung der Versicherung abwarten. Haben Sie die Deckungszusage, können Sie eine Abschlagszahlung verlangen; auf diese haben Sie vier Wochen nach Ihrer Meldung Anspruch.