Grillen in der Öffentlichkeit
29. Mai 2013
Bei dem durchwachsenen Wetter, welches derzeit herrscht, wird jeder sonnige Tag von vielen bestmöglich ausgekostet. So finden auch überall Grills ihren Einsatz. Schon beim Grillen im Garten oder auf dem Balkon der Mietwohnung, ist auf entsprechende Klauseln im Mietvertrag zu achten.
In der Öffentlichkeit sollte noch genauer hingeschaut werden, da sonst ein Bußgeld bis zu 1000 Euro drohen kann. Grundsätzlich gibt es keine einheitlichen Gesetze, das Grillen betreffend. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es aber besser, wirklich nur an dafür ausgeschriebenen Grillplätzen zu grillen. Ist es zwar toleriert, aber nicht erlaubt, bestimmen die Willkür des dortigen Ordnungs- oder Servicedienstes und wie pfleglich der Ort hinterlassen wird.
Sieben goldene Regeln
Sieben goldene Regeln der Feuerwehr sollten in allen Fällen beachtet werden:
- Der Grill sollte einen sicheren Stand haben. Bei Bedarf muss der Untergrund geebnet werden. Aber bloß keine Behelfskonstruktionen bauen.
- Bei einem Lagerfeuer ist ein nicht brennbarer Streifen rund um den Grillplatz freizulegen.
- Der Grill sollte auf jeden Fall beaufsichtigt werden, besonders, wenn Kinder anwesend sind.
- Nur geeigneten Grillanzünder verwenden, niemals Spiritus oder dergleichen. Die dabei entstehende Stichflamme führt zu gefährlichen Verbrennungen.
- In der Natur auf dafür ausgewiesenen Plätzen grillen und niemals im Wald.
- Bevor die Asche entsorgt wird, diese erst komplett abkühlen lassen und niemals im Karton oder Plastikbehälter entsorgen.
- Verbrennungen kleineren Ausmaßes etwa zehn Minuten lang mit Wasser kühlen. Bei größeren Verletzungen sofort Hilfe über den Notruf 112 rufen.
Quelle: http://www.fwnw.de/sichergrillen
Foto: Rainer Sturm/pixelio.de