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Die Sprache der Reisekataloge

24. Mai 2013

Schon mit Vorfreude wird der Reisekatalog aufgeschlagen oder im Internet die nächste Urlaubs-Seite durchstöbert. Bunte Bilder springen entgegen, die eine verheißungsvolle freie, entspannende Zeit versprechen, in der jeder Urlauber einfach seinen Spaß haben muss.

In einem Reisekatalog scheinen erst einmal sämtliche Angebote verlockend. Stellt sich dann vor Ort heraus, dass die Umgebung den Vorstellungen, die durch die Beschreibung angeregt wurden überhaupt nicht zutreffend sind, folgt für den Urlauber meist ein längerer Prozess, um sein Recht geltend zu machen. Bei einer Klage weist der Veranstalter darauf hin, dass die Informationen doch so im Katalog standen. Die Veranstalter benutzen in den Katalogen nämlich eine eigene Sprache. Hier ein paar der wichtigsten Bedeutungen:

Die Anreise erfolgt mit einem Direktflug.
– Die Anreise erfolgt ohne Umsteigen, eine Zwischenlandung ist jedoch möglich.

Aufstrebender Ferienort
– Ort, der in der Entwicklung noch etwas zurück steht und massenhaft Baustellen aufweist.

Das Hotel liegt in der Nähe des Flughafens. 
– Es ist mit viel Lärm durch die Flugzeuge zu rechnen, auch nachts, da nicht alle Länder ein Nachtflugverbot haben.

Das Hotel liegt an einer breiten Uferpromenade.
– Hierbei kann es sich auch um eine vielbefahrene Uferstraße handeln. Ist dies der Fall, kann eine Reisepreisminderung verlangt werden.

Ihr Hotel liegt direkt am Meer.
– Das Hotel kann auch am Hafen liegen, was einen längeren Fußmarsch bedeutet.

Das Zimmer liegt zur Meerseite.
– Das Zimmer muss nicht am Meer liegen, es kann sein, dass das Meer nur mit viel Kopfverrenken sichtbar ist.

Ein kinderfreundliches Hotel.
– Es werden sich dort wahrscheinlich viele Familien mit Kindern dort aufhalten, weshalb mit einem hohen Lärmpegel zu rechnen ist.

Foto: Reinhard Grieger/pixelio.de