Zu Unrecht gezahlte Renovierungskosten
25. April 2012
Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich, dass Ansprüche von Mietern auf Erstattung von zu Unrecht gezahlten Renovierungskosten schon sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses verjährt sind. Bereits im Mai 2009 hatte der BGH entschieden, dass zu Unrecht geleistete Renovierungsarbeiten eine unzulässige Bereicherung für den Vermieter darstellen und die Kosten deshalb zu erstatten sind. Nach dem neuen Urteil müssen Mieter diese Ansprüche spätestens binnen sechs Monaten nach Ende des Mietverhältnisses geltend machen. Der Deutsche Mieterbund kritisierte die Entscheidung mit dem Hinweis, viele Mieter wüssten nach Ablauf der Frist noch gar nichts von ihren Ansprüchen.