Zahlungsgebühr von Opodo nicht rechtens
20. April 2016
Hinter vermeintlich günstigen Preisen verbergen sich häufig Kostenfallen für Dinge, bei denen man es gar nicht vermutet. So auch bei einigen Flügen auf opodo.de. Der Reisevermittler hatte für gängige Zahlungsmethoden teure Gebühren verlangt. Das Landgericht Berlin erlärte dies nun für nicht rechtens.
„Visa Entropay“ ist kein gängiges Zahlungsmittel
Seit dem Juni 2014 ist es in Deutschland die gesetzliche Pflicht von Anbietern, ihren Kunden eine kostenlose, gängige Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Schließlich dürfe ein Kunde nicht allein dafür belangt werden, dass er einen vereinbarten Preis zahlen möchte. Lediglich wenn mehere Zahlungsarten angeboten werden, darf ein Entgeld erhoben werden, dieses darf sich jedoch lediglich auf die Kosten belaufen, die dem Unternehmen durch die Zahlungsart entstehen. Auf opodo.de war offenbar beides nicht der Fall. Der Reisevermittler bot zwar eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit an, jedoch lediglich mit „Visa Entropay“, eine Zahlungsmöglichkeit, die in Deutschland kaum bekannt ist.
Kosten außerdem überteuert
Darüber hinaus urteilte das Landgericht Berlin, dass die verlangten Gebühren viel zu teuer seien. Für einen Flug von 122,33 Euro wurde etwa ein Entgeld von 6,90 Euro verlangt, wenn mit Visa, Mastercard oder American Express bezahlt wurde. Eine Sofortüberweisung kostete 4 Euro. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die Klage einreichte, konnte klarmachen, dass die Kosten für Kreditkartenzahlungen sich je nach Vereinbarung zwischen Karteninstitut und Unternehmen auf lediglich 0,8 bis 2,5 Prozent des Flugpreises belaufen. Opodo verlangte hingegen 5 Prozent. Derzeit ist das Urteil jedoch nicht rechtskräftig, da Opodo beim Kammergericht Berlin Berufung eingelegt hat.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)