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Vorsicht bei Partnervermittlungen

11. Februar 2016

Am 14. Februar ist Valentinstag! Grund genug für alle Singles, sich bei der Partnersuche noch einmal ordentlich ins Zeug zu legen. Gerade bei professionellen Partnervermittlungsinstituten sollte man damit aber vorsichtig sein, denn die haben selten nur das Wohl ihrer Mitglieder im Sinn.

Die Liebe und das liebe Geld

Partnervermittlungen scheinen auf den ersten Blick eine schöne Sache zu sein: Man füllt ein Profil aus, gibt seine Vorlieben bezüglich des Wunschpartners an und schon bekommt man zahlreiche Vorschläge. Während es für die Kunden wie ein wahr gewordener Traum erscheint, ist es für die Anbieter häufig ein lukratives Geschäft, denn wer sich große Hoffnungen auf einen liebenswerten Partner macht, geht häufig nicht sonderlich vernünftig vor. Was sind schließlich schon eine Registrierung über einen längeren Zeitraum und ein monatlicher Beitrag, wenn man dafür die Chance bekommt, die Liebe seines Lebens zu finden? Die Ernüchterung, dass die Partnersuche doch nicht so einfach ist wie gedacht, folgt meist, wenn es bereits zu spät ist. Doch selbst dann gibt es noch Möglichkeiten aus dem Vertrag auszusteigen.

Eine Beziehung auf Vertrauensbasis

Partnervermittlungsverträge stellen eine besondere Form von Verträgen dar, da sie eine Vertrauensstellung voraussetzen. Dem Vermittler werden schließlich sehr persönliche Details aus dem Privatleben übermittelt, damit der perfekte Partner gefunden werden kann. Bei Verträgen mit diesem Vertrauensverhältnis räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung ein. Während dies bei persönlich abgeschlossenen Verträgen aber praktisch immer gilt, ist die Lage im Internet schwierig. Hier argumentieren die Anbieter häufig, dass sie ihre Kunden nicht einmal persönlich kennen und somit auch keine enge Vertrauensbasis vorhaden sein kann. Jana Brockfeld, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin räumt ein, dass die Lage bei Online-Plattformen umstritten ist, „so dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ohne vorherige rechtliche Beratung ihren Vertrag kündigen und Zahlungen einstellen sollten.“

„Trennung“ kann teuer werden

Wurde ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen – also etwa online oder telefonisch – besteht jedoch noch die Möglichkeit, das Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen. Wird diese Möglichkeit genutzt, können die Anbieter jedoch Wertersatzforderungen stellen. Ist dies der Fall, gilt es Ruhe zu bewahren, denn die Forderungen sind nicht in jedem Fall berechtigt. Sofern eine Ersatzleistung zu zahlen ist, müsse sich diese „an der Laufzeit des Vertrages und dem Gesamtbeitrag orientieren“. Wem die Forderung überteuert erscheint, sollte sich also vor einer Zahlung juristisch beraten lassen. Wer jetzt übrigens meint, dem rechtlichen Wirrwarr entkommen zu können, indem er wieder auf gute alte Zeitungsinserate umsteigt, sei an dieser Stelle gewarnt: Selbst hinter sehr persönlich formulierten Inseraten kann heutzutage eine professionelle Partnervermittlung stecken, die sich ihre Dienste teuer bezahlen lässt und das laut Jana Brockfeld teilweise sogar in Vorkasse. Auch im Zeitalter des Internets geht eben nichts über das persönliche Knüpfen von Kontakten.

Quelle: Verbraucherzentrale Berlin