Urteil zu teuren Updates
28. März 2012
Steigen die Kosten für die Nutzung mobiler Endgeräte in schwindelerregende Höhen, muss der Mobilfunkanbieter den Kunden warnen, ansonsten muss der Kunde nicht zahlen. Dies entschied kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig (Az. 16 U 140/10). Hintergrund war die Klage eines Mobilfunkanbieters, der von einem Kunden die Begleichung eines Rechnungsbetrages von rund 11.500 Euro forderte. Die hohe Rechnung war innerhalb von nur 20 Tagen zusammengekommen, da die mit dem Vertrag verkaufte Navigationssoftware ihr Kartenmaterial nach der Einrichtung automatisch aktualisierte und dadurch die immensen Kosten verursachte. Das OLG wies die Klage ab mit dem Hinweis, der Kunde habe davon ausgehen müssen, dass durch die automatische Aktualisierung keine weiteren Kosten anfallen. Der Verkäufer hätte auf die Kostenfalle hinweisen müssen. Der Kunde muss nun statt des 11.500 Euro teuren Karten-Updates nur die tatsächlich von ihm verursachten Kosten in Höhe von etwa 35 Euro zahlen.