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Streit beendet

24. Mai 2018

Nach einem jahrelangen Streit entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz, dass Brauer Biere nicht als „bekömmlich“ bewerben dürfen. Der Begriff sei eine gesundheitsbezogene Angabe, welche nach geltendem EU-Recht nicht für alkoholische Getränke über 1,2 Prozent genutzt werden darf.

Foodwatch zufolge siegte mit dem Urteil der Berliner Wettbewerbsverein über eine kleine Brauerei aus der Nähe von Ravensburg. Diese hatte drei Biere mit einem Alkoholgehalt von 2,9 bis 5,1 Prozent als „bekömmlich“ beworben. 

Nach dem Urteil reagierte der Brauereichef Gottfried Härle enttäuscht. „Damit geht ein ganz selbstverständlicher und traditioneller Begriff für die Beschreibung deutscher Biere verloren. Nicht nur wir sind davon betroffen, sondern die ganze deutsche Brauwirtschaft.“ 

Härle betreibt die Brauerei schon in vierter Generation. Nach einer einstweiligen Verfügung musste er den Begriff von Hand von mehr als 30.000 Bierflaschen mit dem Filzstift streichen lassen. In drei Instanzen hatte er auf sein Recht gepocht und argumentierte, dass schon sein Urgroßvater Biere als „bekömmlich“ bezeichnete. 

Nach dem BGH liegt jedoch eine „gesundheitsbezogene Angabe“ vor, wodurch eine Verbesserung des Gesundheitszustands suggeriert werde.

Quelle: https://www.foodwatch.de/de/informieren/gesundheitswerbung/aktuelle-nachrichten/bier-darf-nicht-als-bekoemmlich-beworben-werden/