Speiseöle nicht stark mit PAK belastet
20. Mai 2016
Giftige Stoffe in Nahrungsmittel müssen nicht immer absichtlich zugesetzt sein wie etwa Pflanzenschutzmittel. Manchmal ist der Herstellungsprozess selbst oder schlicht ein natürlicher Vorgang der Grund hierfür. Doch bei Speiseöl können die meisten Bedenken jetzt verworfen werden.
70 Prozent des Olivenöls komplett unbelastet
In den Jahren 2014/2015 erhielt das Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI) Braunschweig/Hannover des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) 110 Proben von Speiseöl, die sie auf ihren PAK-Gehalt prüften. Unter anderem waren hier 31 Proben Sonnenblumenöl, 26 Proben Olivenöl und 19 Proben Rapsöl vorhanden sowie Proben exotischerer Öle wie Nussöle, Hanföl und Öle mit Gewürzzusätzen. 29 der Proben waren kaltgepresst. Die positive Bilanz: In 70 Prozent der Speiseöle wurden keine PAK gefunden; lediglich zwei Proben überschritten die Höchstgehalte, nämlich eine Probe Kürbiskernöl und eine Probe kaltgepresstes Leinöl.
Die Entstehung von PAK
PAK oder Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe sind Umweltgifte, von denen 15 Verbindungen als erbgutverändernd und krebserregend gelten. Die Höchstgehalte der Verbindungen sind innerhalb der EU genau festgelegt. PAK entstehen grundsätzlich bei Verbrennungsprozessen und können so bei der Verarbeitung oder schlicht durch die Umwelt in das Produkt gelangen. Bei Speiseölen können sie primär bei der Trocknung und Röstung der Ölsaaten vor der Pressung entstehen.
Vorsicht vor PAK beim Grillen
Wer bevorzugt mit Holzkohle grillt, sollte ebenfalls vorsichtig sein, denn auch hier können PAK in die Nahrung gelangen. Um dies zu vermeiden, sollte die Kohle immer gut durchgeglüht und im Anschluss nicht abgelöscht werden, so wird eine unnötige Rauchentwicklung verhindet. Außerdem immer Grillschalen verwenden und verkohlte Stellen nie mitessen.
Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)