Schutz für Anleger
12. April 2012
Wer sich über die Möglichkeiten der Geldanlage informiert, möchte idealerweise kompetent beraten werden, um die geeignete Anlagestrategie für sich zu finden. Das Dilemma: viele der Berater von Banken und Versicherungen sind mehr Verkäufer oder Vermittler als Berater. Häufig hängt ihr Verdienst durch Provisionen unmittelbar mit der Zahl ihrer Verkäufe zusammen. In der Konsequenz werden potenziellen Anlegern häufig nicht die Papiere empfohlen, die am besten zu ihren Wünschen passen, sondern diejenigen Papiere, die für den Berater die höchste Provision versprechen. Diesem Umstand will das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) nun entgegenwirken und die Beratungsleistung stärker in den Vordergrund rücken.
Berater sollen künftig nicht mehr provisionsbasiert arbeiten, sondern einzig und allein für ihre Beratungsleistung vergütet werden. Der Berater soll einen festen Stundensatz erhalten, unabhängig davon, ob es letztlich zu einem Vertragsabschluss kommt. Dem Kunden müsste im Beratungsgespräch klar sein, ob er von einem Vermittler beraten wird, der an Vertragsabschlüssen unmittelbar mitverdient, oder ob es sich um einen unabhängigen Berater handelt, der einzig für seine Beratungsleistung bezahlt wird.
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