Schule des Lebens – Lebensnaher Unterricht
02. März 2018
Auf das Leben soll die Schule vorbereiten – dieser Leitspruch prangt nach wie vor an vielen Schulen. Wie ernähre ich mich gesund? Was muss ich beim Unterzeichnen von Verträgen beachten? Wie nutze ich Medien richtig? Diese Fragen gehören laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) genauso ins Curriculum wie der Satz des Pythagoras. 32 Schulen erhalten Anfang März nun eine Auszeichnung, da sie diesen Vorsatz mit viel Engagement umsetzen und Verbraucherbildung kreativ in den Lehrplan integriert haben.
Kooperationsverbot verhindert flächendeckende Verbraucherbildung
Zwar wurde die Einführung von Verbraucherbildung in Schulen schon auf der Kultusministerkonferenz im Jahr 2013 beschlossen, aber von einer flächendeckenden Umsetzung ist man nach wie vor meilenweit entfernt. Einer der Gründe ist das Kooperationsverbots, das dem Bund untersagt, die Länder dauerhaft finanziell zu unterstützen oder einheitliche Lehrpläne festzulegen.
Starter Kit und kreative Eigeninitiative
Um so erstaunlicher ist, was der vzbv und die Schulen in Eigenregie auf die Beine gestellt haben. Der vzbv unterstützt Schulen und Lehrer dabei, lebensnahen Unterricht zu gestalten – mit Materialien, Ideen und der Auszeichnung als Verbraucherschule. Seit September 2017 bietet der vzbv ein „Starter-Kit Verbraucherschule“ an. Lehrkräfte finden darin konkrete Beispiele für Projekte und Unterrichtseinheiten zu nachhaltigem Konsum, gesunder Ernährung, Finanzen und Medien. Die daraus resultierenden Projekte zeugen von Erfolg und Phantasie. So wurden Schüler zu Medienscouts ausgebildet, betreiben Fahrradwerkstätten oder organisieren „Reste-verwerten“-Kochduelle.
„Der große Einsatz und die Kreativität, mit denen die ausgezeichneten Verbraucherschulen Konsum- und Alltagskompetenzen von Kindern und Jugendlichen fördern, sind beeindruckend“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Diese Schulen zeigen vorbildlich, wie Verbraucherbildung lebensnah und spannend umgesetzt werden kann. Nun ist die Politik gefragt, die Schulen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für Verbraucherbildung durch eine Aufhebung des Kooperationsverbotes weiter zu verbessern, damit Verbraucherbildung an allen Schulen bundesweit umgesetzt werden kann.“