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Null-Prozent-Finanzierung

15. November 2016

Es scheint verlockend: Ein Produkt für ein paar Jahre zu finanzieren ohne auch nur einen Cent draufzuzahlen. Die Null-Prozent-Finanzierung erscheint gerade zu Weihnachten, dem Fest der Geschenke und des Gönnens als attraktiv. Doch Vorsicht sollte ein steter Begleiter sein.

Viele lockende Angebote

Ein Handy für 20,00 € im Monat, das Tablet für 35,00 € im Monat und die Waschmaschine für 12,00 € im Monat. Null-Prozent-Finanzierungen werden von Möbelhäusern, Elektromärkten und Warenhäusern angeboten und locken Kunden mit attraktiven Preisangeboten. Mit Ratenzahlung und 0,00 % Zinsen kann so ziemlich alles finanziert werden. Über 36 Monate verteilt, erscheint die neue Küche oder der neue Fernseher nun nicht mehr in so weiter Ferne. Doch sollte Vorsicht geboten sein, denn auch vermeintlich günstige Angebote können zu Kostenfallen und Schuldenspiralen werden. Daher ist seit März 2016 auch ein Verbraucherschutzgesetz in Kraft getreten, das Verbraucher vor Überschuldung schützen soll und die Bonität vor jedem Antrag prüft.

Vorsicht vor versteckten Kosten

Trotz des Gesetzes drohen Überschuldung und Kostenspiralen. Werden zu viele dieser Verträge abgeschlossen, kann der monatlich fällige Betrag schon nicht mehr so angenehm erscheinen. Zudem könnte bei unvorhergesehenen Kosten im Monat der Dispokredit beansprucht werden. Hier fallen Zinsen von bis zu 15,00 % für den überzogenen Betrag des Kontos an und treiben die monatliche Belastung weiter hinauf. Laut Verbraucherzentrale werden sehr gerne Zusatzverträge angeboten, die eine Garantieverlängerung oder Ratenschutzversicherung beinhalten, um die Null-Prozent-Finanzierung abzusichern. Sie werden in Verträge eingepreist und treten nicht merklich in Erscheinung. Diese können weitere Kosten von bis zu 500,00 € verursachen, gelten unter Experten aber als überflüssig und teuer.
Zuletzt bezahlt der Verbraucher mit einem wertvollen Gut: Seinen persönlichen Daten. Viele Verträge binden die Weitergabe dieser ein, von denen Unternehmen im hohen Maße profitieren. Der Widerruf der vertraglichen Zustimmung ist auch weit nach Ablauf des Vertrages zumeist kaum möglich.

Quelle: deutschlandfunk.de
Bildquelle: PeteLinforth/pixabay.com