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Neuer Bußgeldkatalog

06. Februar 2013

Der „Verrohung der Kampf-Radler“, wie sich Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer jüngst ausdrückte, wird mit dem neuen Bußgeldkatalog der Kampf angesagt. Radfahrer müssen sich auf höhere Strafen bei Verstößen gegen Verkehrsregeln einstellen. Bußgelder werden je nach Vergehen um fünf bis zehn Euro angehoben.

Der Bußgeldkatalog wurde auf Druck des Bundesrates vom Verkehrsministerium überarbeitet und sieht bei normalen Regelverstößen 15 statt bisher 10 Euro Strafe vor. Das Befahren des Fußwegs schlägt nunmehr mit 10 bis 20 Euro zu Buche. Wird ein vorhandener Radweg nicht genutzt, sieht der neue Bußgeldkatalog einen Rahmen von 20 bis 35 Euro vor. Das besonders häufig auftretende Fahren ohne Licht kostet von nun an 20 anstatt wie bisher nur 15 Euro.

Jedoch auch Autofahrer sind vom neuen Bußgeldkatalog betroffen. Das Parken auf Radwegen kann jetzt zwischen 20 und 30 Euro kosten. Achtet ein PKW-Fahrer beim Ein- und Aussteigen nicht auf Radfahrer, kann dies eine Verwarnung mit 20 Euro nach sich ziehen.

Info-Quelle: focus.de
Foto-Quelle: Erich Westendarp/pixelio.de