Microsoft wegen Windows 10 vor Gericht
30. Dezember 2015
Seit Sommer diesen Jahres steht allen Nutzern von Windows 7 und 8 das kostenlose Upgrade auf Windows 10 offen. Während einige begeistert zugriffen, waren andere skeptischer und wollten (noch) nicht wechseln. Das Dateipaket wurde aber scheinbar dennoch gegen den Willen der Nutzer installiert.
Ohne Wissen der Nutzer installiert
Anstatt für ihr neuestes Betriebssystem Geld zu verlangen, bot Microsoft seinen Nutzern dieses Mal ein kostenloses Upgrade an. Doch ganz offensichtlich war es dem Unternehmen gleich, ob die Nutzer das Upgrade wollten oder nicht, denn ohne das Wissen der Nutzer wurde das 6 GB große Dateipaket auf der Festplatte installiert. Gegen diese „Zwangsdownloads“ geht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nun rechtlich vor.
Probleme bei geringem Speicherplatz
Seit Wochen schon werden die Klagen von Win7 und Win8 Nutzern immer lauter, denn wie viele erst im Nachhinein feststellen durften, befand sich das Dateipaket von Win10 in einem versteckten Systemordner. Microsoft hatte das Dateipaket offenbar heruntergeladen und erst im Anschluss gefragt, ob eine Installation erwünscht sei. So dreist wie diese Praxis ist, fällt sie in der Regel kaum auf und dürfte die meisten Nutzer wenig stören. Sofern jedoch nicht genug Speicherplatz auf der Festplatte vorhanden ist, kann es zu Problemen kommen. „Bei schnellen SSD-Festplatten ist der Speicherplatz oft vergleichsweise gering, 6 GB können dann mehr als 10 Prozent des zur Verfügung stehenden Gesamtspeicherplatzes ausmachen“, erklärt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Bislang beschränkten sich die Verbraucherschützer darauf, Microsoft abzumahnen; da sich das Unternehmen aber weigert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wird die Geschäftspraxis von Microsoft nun gerichtlich geprüft werden.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg