Kinderbetreuung ab einem Jahr
25. Juli 2016
Lange Zeit war eine Kinderbetreuung erst ab drei Jahren üblich. Doch viele Eltern benötigen eine frühere Betreuung, da sie wieder arbeiten gehen. Seit 2013 hat daher jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr ein Recht auf Betreuung und dieses Recht wird immer reger genutzt.
Deutlicher Anstieg der betreuten Kinder
Seit dem 1. August 2013 besteht ein bundesweiter Rechtsanspruch von Kindern ab einem Jahr auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz. Die Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 1. März 2016 zeigen, dass mittlerweile 721.000 Kinder unter drei Jahren in Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlich geförderen Kindertagespflegen sind. Das ist ein Anstieg von 26.000 bzw. 3,7 Prozent im Vergleicht zum Vorjahr. Damit ist nach wie vor ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen, der allerdings langsam abnimmt. Im Vorjahr betrug der Anstieg immerhin noch 32.500 bzw. 4,9 Prozent. Am stärksten nahm die Anzahl der in Anspruch genommenen Plätze mit 7 Prozent in Bremen zu. In Sachsen-Anhalt betrug der Anstieg hingegen lediglich 1,7 Prozent. Dies liegt allerdings daran, dass die Betreuungszahlen in den ostdeutschen Ländern von Anfang an sehr hoch waren. Die Steigerungsraten fallen dort dementsprechend geringer aus.
Tagesmütter und -väter weniger gefragt
Bevorzugt werden bei der Betreuung eindeutig offizielle Einrichtungen. Ganze 85,1 Prozent aller Eltern nutzen diese. Weniger beliebt sind hingegen mit gerade einmal 14,9 Prozent die Tagesmütter und -väter. Bundesweit gibt es derzeit 53.823 Einrichtungen und 43.489 Tagespflegemütter und -väter. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Einrichtungen um 0,5 Prozent gestiegen, während die Anzahl der Kindertagespflegepersonen um 1,4 Prozent abnahm.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)