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Kennzeichnungen bei Frischgeflügel

12. November 2015

Schon im Jahr 2014 waren Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz auf Wochenmärkten und in Geschäften unterwegs. Sie prüften die Angaben des Verbrauchsdatums bei losem Geflügel. Das Ergebnis: Nur 4 von 22 Verkäufern kamen der Kennzeichnungspflicht nach. Sieht es in diesem Jahr anders aus?

Marktcheck 2015: Ernüchterndes Ergebnis

Nein, die Situation hat sich nicht verbessert. Waltraud Fesser, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, fasst die Beobachtungen einer neuen Untersuchung zusammen: „Das miserable Ergebnis aus dem letzten Jahr wurde bei einem erneuten Check im Oktober bestätigt.“ Es konnten nur 18 von den ehemals 22 Händlern überprüft werden, da 3 Verkaufsstellen nicht mehr existent sind und ein Metzger kein loses Geflügel mehr im Sortiment hat. Lediglich 4 von den 18 Verkäufern kennzeichneten das lose Geflügel in ihrem Sortiment mit einem Verbrauchsdatum.

Sinnvolle Kennzeichnungspflicht schlecht überwacht

Die Kennzeichnung mit einem Verbrauchsdatum ist bei losem Frischgeflügel seit dem März 2013 gesetzlich geregelt und zudem sinnvoll. Unbearbeitetes Geflügelfleisch verdirbt nämlich schnell. Daher pocht die Vebraucherzentrale Rheinland-Pfalz auf die Einhaltung dieser Pflicht – und stößt anscheinend auf taube Ohren. Die Lebensmittelüberwachung, die hier gefragt ist und die schon im vergangenen Jahr über die Verstöße informiert wurde, scheint sich nicht um die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht gekümmert zu haben. Zumindest die Ernährungsexperten der Verbraucherzentrale wollen weiterhin „hartnäckig“ auf die Missstände hinweisen. Bleibt zu hoffen, dass die Ergebnisse eines eventuell wiederholten Marktchecks im Jahr 2016 für Verbraucherschützer und Verbraucher erfreulicher sein werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Bildquelle: Pixabay