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Kennzeichnung verstehen

27. März 2018

Bei rohen Eiern ist die Kennzeichnung des Mindesthaltbarkeitsdatums und der Haltungsform verpflichtend. Doch wie steht es um die bereits gefärbten Eier, die besonders jetzt um Ostern vermehrt im Handel sind?

Fertig gekochte und bunt verzierte Eier unterliegen im Gegensatz zu rohen Eiern nicht der strengen Kennzeichnungspflicht. Bei rohen Eiern verrät die erste Ziffer, aus welcher Haltungsform das Ei stammt. Eine „0“ steht für ökologische Haltung. Eine „1“ kennzeichnet Eier aus Freilandhaltung, eine „2“ steht für Bodenhaltung und eine „3“ für Käfighaltung. Nach dieser Ziffer folgt ein Kürzel für das Herkunftsland (DE = Deutschland, AT = Österreich, BE = Belgien etc.). Darauf folgt ein Zahlencode, welcher die Herkunft des Eis vom Bundesland über den Betrieb bis hin zum Stall auszeichnet.

Auf den Verpackungen bereits gekochter und gefärbter Eier finden sich hingegen nur Angaben zu dem Mindesthaltbarkeitsdatum, der Stückzahl, dem Gewicht sowie zu den Farbstoffen. Die für rohe Eier vorgeschriebene Kennzeichnungspflicht der Haltungsform ist für bereits gekochte Eier nicht zwingend erforderlich, sodass diese Eier auch aus Käfighaltung stammen könnten. 

Wem eine artgerechte Tierhaltung am Herzen liegt, sollte die Eier lieber selbst kochen und färben.

Noch immer problematisch ist das Töten männlicher Küken. Diese wachsen nur langsam heran und eignen sich somit nicht für die Mast, sodass sie aus wirtschaftlichen Gründen direkt nach dem Schlüpfen getötet werden. Es gibt jedoch auch Betriebe, welche die männlichen Küken aufziehen. Die Eier solcher Betriebe kosten ein paar Cent mehr, um die Kosten zu decken.

Damit die selbst gefärbten Eier möglichst lange haltbar sind, sollten sie nach dem Kochen nicht abgeschreckt werden. Bei unversehrter Schale beträgt die Haltbarkeit so mehr als 4 Wochen. Wurden die Eier hingegen abgeschreckt, sind sie gekühlt maximal 2 Wochen haltbar.