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Kein Verfall

12. März 2018

Wer sein Handy mit einer Prepaid-Karte betreibt und diese nur sehr selten nutzt oder kein neues Guthaben auflädt, bekommt vom Anbieter oft die Kündigung. Was jedoch die wenigsten wissen: Sie haben einen Anspruch auf Ihr Restguthaben!

Prepaid-Handys, die als Zweithandy oder sogenannte Notfallgeräte meist von Senioren genutzt werden, sind häufig von einer Kündigung betroffen. Die Kündigungsfristen sind sehr kurz, was sich auch die Hersteller zu nutze machen. Rechtlich gesehen ist das in Ordnung. Wer die Kündigung verhindern möchte, sollte sich mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter auseinander setzen, denn es gibt keine einheitliche Regelung: Teilweise hilft schon ein Anruf oder eine SMS, um die Aktivität der Karte nachzuweisen. Am besten wendet man sich an den jeweiligen Kundendienst.

Wurde der Vertrag gekündigt, so steht dem Kunden jedoch die gebührenfreie Auszahlung des Restguthabens zu. Die Verbraucherzentrale bietet einen Musterbrief, der verwendet werden kann, um den Mobilfunkanbieter zur Auszahlung des Restguthabens aufzufordern.