Internet gehört zur Lebensgrundlage
24. Januar 2013
Durch das BGH-Urteil zum Internetzugang haben Verbraucher im Falle eines Netzausfalls einen Ersatzanspruch, auch ohne den Nachweise eines konkreten Schadens. Der Schadenersatzanspruch besteht selbstverständlich nur dann, wenn der Fehler beim Telekommunikationsanbieter liegt. Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs betont wie fundamental das Internet für ein informiertes Leben geworden ist.
Zu Höhe des Schadenersatzanspruchs wurde im BGH-Urteil zum Internetzugang keine Entscheidung getroffen. Große Summen haben die Verbraucher allerdings nicht zu erwarten, da nach Ansicht der Richter ein Prozentsatz des Monatstarifs zugrunde gelegt werden muss. Verfügt der Kunde über ein Handy mit Internetzugang, ist der Nutzungsausfall sogar noch geringer zu veranschlagen.
Internet und Telefon zählen somit zu den wenigen Wirtschaftsgütern, bei denen sich ein Ausfall signifikant auf die materielle Grundlage der Lebenshaltung auswirkt. Diese Tatsache stellt die Voraussetzung für den Ersatzanspruch dar und galt bisher lediglich für Wirtschaftsgüter wie Kraftfahrzeuge und Wohnhäuser.
(BGH, 24.01.2013, Az: III ZR 98/12)