IBAN-System ab Februar verpflichtend
24. Dezember 2015
Das Verfahren für den bardgeldlosen Zahlungsverkehr hat sich in den letzten Jahren bereits gewandelt, doch bislang waren Zahlungen via Kontonummer noch möglich. Ab dem 01. Februar wird sich dies ändern. Dann gilt die IBAN für den gesamten Zahlungsverkehr innerhalb der EU.
Bargeldloses Zahlen in der EU vereinfacht
SEPA (Single Euro Payments Area) steht für einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum innerhalb der Europäischen Union. Dies bedeutet, dass Zahlungen im Inland und innerhalb der EU künftig auf die gleiche Art und Weise abgewickelt werden. Hiermit reagiert die EU, auf die mittlerweile seit Jahren gängige Praxis, Ware genzüberschreitend zu (ver-)kaufen. Mit der gemeinsamen Währung wurde hier bereits der erste Schritt in die richtige Richtung getan, doch gerade in Zeiten des Internets, erlangt der bargeldlose Zahlungsverkehr immer mehr an Bedeutung. Durch die bislang gängigen 28 verschiedenen Zahlungssysteme innerhalb der EU wurde die Freiheit des Marktes schlicht zu sehr eingeschränkt.
Für Verbraucher ändert sich nicht viel
Dadurch dass der Zahlungsverkehr zum 01. Februar 2016 komplett auf das IBAN-System umgestellt wird, ändert sich allerdings nichts für die Verbraucher. Obgleich einige noch das System mit Kontonummer nutzen, sind die meisten bereits komplett auf die IBAN umgestiegen. Die einzige Änderung ist daher, dass ab sofort der Zahlungsverkehr ausschlißelich mit IBAN möglich ist. Automatische Lastschrifteneinzüge sowie Daueraufträge werden automatisch umgestellt. Mit der Zeit ändern sich auch die Beschriftungen auf Kredit- und EC-Karten. Diese werden beim regelmäßigen Kartenaustausch mit der IBAN versehen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen