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Fremde Geldautomaten

29. Januar 2013

Nach den teilweise enorm hohen Kosten für Abhebungen an Geldautomaten, an denen man kein Konto hat, hatte die Bundesregierung ab Januar 2011 Banken verpflichtet Bankkunden am Geldautomaten mitzuteilen, was sie eine Abhebung kostet. Einige Banken verlangen immer noch bis zu sechs Euro pro Vorgang.

Bankkunden müssen inzwischen deutlich weniger zahlen, als noch vor zwei Jahren, da die meisten Privatbanken ihre Gebühr mittlerweile auf 1,95 Euro pro Abhebung gesenkt haben. Die seit knapp zwei Jahren obligatorische Gebührenanzeige für Abhebungen an fremden Geldautomaten hat insgesamt zu einer deutlichen Senkung des Gebührenniveaus geführt. Die Verbraucher haben mittlerweile die Möglichkeit teure Automaten zu meiden. Das Bundeskartellamt bemängelte bereits mehrfach, dass besonders Gebühren von regional tätigen Genossenschaftsbanken und Sparkassen deutlich über denen von bundesweit tätigen Kreditinstituten liegen.