Fluggesellschaften müssen korrekten Preis angeben
14. November 2012
Fluggesellschaften müssen bei Online-Angeboten für Flugtickets stets den tatsächlichen Endpreis angeben, inklusive aller Gebühren und Zusatzkosten. Die bisherige Praxis einiger Anbieter, auf Gebühren erst im weiteren Buchungsverlauf hinzuweisen, erklärte das Berliner Kammergericht für unzulässig (Az.: 5 U 147/10 und 24 U 90/10).
Das Gericht entsprach damit zwei Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). In den beiden Fällen Urteil § ging es um die Fluggesellschaften Ryanair und Air Berlin, deren Preisangaben im Internet unvollständig und irreführend seien, so der vzbv. Im einen Fall erfuhren Kunden erst im Verlauf des Buchungsprozesses von Zusatzkosten durch Flughafengebühren und Steuern, in einem anderen Fall war erst am Ende der Buchung ersichtlich, dass für die Online-Buchung eine Bearbeitungsgebühr fällig wird, die zuvor nicht im angegebenen Preis berücksichtigt wurde. Die Urteile sind bislang noch nicht rechtskräftig.
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