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Flatrate-Angebote abgemahnt

30. März 2012

Die Verbraucherzentrale NRW überprüfte kürzlich die Flatrate-Angebote verschiedener Mobilfunkanbieter und mahnte mehrere Anbieter wegen irreführender Tarife ab. Zudem wurden einstweilige Verfügungen erwirkt – die betreffenden Werbeversprechen mussten daraufhin in den Anzeigen und auf den Websites der Anbieter geändert werden.

Hintergrund der Abmahnung waren Werbeversprechen wie „unbegrenzt surfen“ und „Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s“, die dem Verbraucher suggerieren, dass der beworbene Tarif neben unbegrenztem Datenvolumen auch eine unbegrenzte Geschwindigkeit bietet. Tatsächlich aber beschränken einige Mobilfunkbetreiber die Geschwindigkeit, sobald der Nutzer ein bestimmtes Datenvolumen erreicht hat. Je nach Anbieter, wird der Datenverkehr bereits nach einem Volumen von 200-500 Megabyte auf langsame 64 Kbit/s eingeschränkt – die Übertragungsrate sinkt somit um über 99%. Ein Hinweis darauf findet sich jedoch oftmals nur im Kleingedruckten.

Die Verbraucherzentrale kritisiert dieses Vorgehen und bemängelt die Verwendung des Begriffes „Flatrate“. In der Konsequenz forderte die Verbraucherzentrale zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung auf, mit der sich die Firmen bereit erklären, in Zukunft auf derartige Formulierungen zu verzichten. Drei Anbieter, die solomo GmbH, die Medion AG sowie Blau Mobilfunk haben diese bereits unterzeichnet und verpflichten sich künftig, auf entsprechende Formulierungen zu verzichten.

Foto: olga meier-sander / PIXELIO