Erneuerbare-Energien-Gesetz soll geändert werden
06. Mai 2016
Die Energiewende ist in vollem Gange und somit werden Solar-, Wind-, Bioenergie und Co. reichlich ausgebaut und gefördert. Hierbei ist der Ausbau von gewissen erneuerbaren Energien jedoch wesentlich sinnvoller als die Förderung anderer. Besonders strittig: Offshore-Energie.
Offshore-Energie zu teuer
Das Bundeswirtschaftsministerium hat vor kurzem ein Referentenentwurf für ein geändertes Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgelegt. Hierbei soll vor allem die Offshore-Energie weiter ausgebaut werden. Dies sei laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jedoch genau der falsche Weg. Zwar herrschen in Nord- und Ostsee bessere Windverhältnisse als an Land, dafür ist die Anbindung der Seewindanlagen und der Transport der Energie in den Süden sehr teuer. „Der hohe Anteil an teurer Offshore-Windenergie ist mit dem Ziel einer kosteneffizienten Energiewende nicht vereinbar und treibt die Strompreise unnötig in die Höhe. Es ist an der Zeit, den Welpenschutz für diese Technologie zu beenden“, erklärt Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen beim vzbv. Der Ausbau sollte daher zeitlich gestreckt werden und für 2025 von 11 auf 7,7 Gigawatt gesenkt werden. Das würde Stromkunden laut Rechnung des vzbv um 5,5 Milliarden Euro entlasten.
Förderung für kleine Akteure erschwert
Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, dass die Förderung auf ein Ausschreibungssystem umgestellt werde. So würde die Förderung nicht mehr vom Gesetzgeber festgelegt, sondern in einem Wettbewerb ermittelt werden. Dies erschwere jedoch den Zugang für kleine Akteure wie Bürgerenergiegesellschaften, da für die Teilnahme eine finanzielle Vorleistung nötig sei. „Bürgerbeteiligung und Bürgerenergie sind das Rückgrat der Energiewende und Garant für die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Sie darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Kleine Akteure müssen auf Augenhöhe mit den Großen agieren können und die gleiche Chance haben, den Ausbau der erneuerbaren Energien mitzugestalten“, so Engelke.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)