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Ebay-Urteil

20. Februar 2012

Ein Streitfall um eine vorzeitig beendete Ebay-Auktion endete mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes zugunsten des Verkäufers (Az.: VIII ZR 305/10). Der Beklagte hatte eine gebrauchte Digitalkamera bei Ebay inseriert, das Angebot jedoch am folgenden Tag wieder beendet. Grund: die Kamera sei ihm in der Zwischenzeit gestohlen worden. Der Kläger hatte zu diesem Zeitpunkt bereits ein Gebot für den Artikel abgegeben und forderte nun vom Verkäufer Schadenersatz für den geplatzten Handel. Das Gericht gab dem Verkäufer Recht mit dem Hinweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay. Demzufolge ist der Verlust des betreffenden Artikels ein ausreichender Grund für eine vorzeitige Beendigung der Auktion.

Foto „Hammer“ © Thorben Wengert  / PIXELIO