Bei Flugvespätung Recht auf Entschädigung
21. Januar 2013
Höchstrichterliche Urteile bestätigten zuletzt weiter die Rechte von Flugpassagieren (AZ.: C-581/10 und C-629/10) und gemäß der EGVerordnung 261/2004 hat jeder Passagier Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Flug ausfällt, annulliert wird oder mehr als drei Stunden Verspätung hat.
Als Ausnahmen gelten „außergewöhnliche Umstände“ wie z.B. Wetter oder Streik. Diese werden, neben Flugzeugkontrollen, von den Fluggesellschaften besonders häufig pauschal vorgeschoben. Formulierungen wie „Es bestand keine zumutbare Möglichkeit unsererseits, die eingetretene Verspätung zu verhindern“ sind keine Seltenheit und für den einzelnen Fluggast fast nie nachprüfbar. Die Gerichte billigen Fluggästen immer häufiger Entschädigungen zu, auch wenn die Airlines versuchen, Anträge mit Standardschreiben zu blockieren. 1,3 Millionen Passagiere haben jährlich Anspruch auf Entschädigungen wegen Flugverspätungen, doch nur wenige setzen diese auch erfolgreich durch, was unter anderem an der Prozessangst der Passagiere liegt.