Allianz muss nachzahlen
04. April 2012
In einem Urteil des OLG Stuttgart wurden Vertragsklauseln in Renten- und Lebensversicherungspolicen der Allianz-Gruppe aufgrund von intransparenten Vertragsbedingungen für unwirksam erklärt. Hintergrund waren zu geringe Rückkaufwerte für Policen sowie unrechtmäßig einbehaltene Stornoabzüge im Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis Ende 2007. Geklagt hatten die Verbraucherzentralen im Namen von 80 Versicherungsnehmern, die ihre Lebensversicherung vorzeitig beendeten und einen zu geringen Rückkaufwert erhielten.
Damit Betroffene einfach und unkompliziert ihre Ansprüche anmelden können, haben die Verbraucherzentralen einen Musterbrief online gestellt. Pro Vertrag schätzen die Verbraucherschützer den Nachzahlungsbetrag auf rund 500 Euro – auf den Versicherer kommen somit Kosten von schätzungsweise zwei Milliarden Euro zu.
Die Allianz weigert sich bislang, die Rückzahlungen zu erstatten und legt Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Eine Revisionwurde durch das OLG Stuttgart nicht zugelassen. Bis zu einer erneuten Entscheidung über die Beschwerde werde es keine Rückzahlungen geben.