Alkohol am Steuer
04. Februar 2016
Vor allem in den Karnevalshochburgen werden heute an Weiberfastnacht wieder viele Menschen feuchtfröhlich feiern; und das wird die nächsten Tage so weiter gehen. Der ADAC warnt daher, das Auto lieber stehen zu lassen, denn gerade jetzt kontrolliert die Polizei besonders häufig.
Betrunken fahren kann teuer werden
In der Karnevalszeit sollten insbesondere junge Menschen mit dem Alkohol zurückhaltend sein, vor allem wenn sie anschließend noch mit dem Auto unterwegs sind. Für Fahranfänger in der Probezeit und bis zum 21. Lebensjahr gilt die Null-Promille-Regel. Wer dennoch mit Alkohol im Blut erwischt wird, kann mit 250 Euro Strafe, einem Punkt in Flensburg, einem verpflichtenden Aufbauseminar sowie einer Ausweitung der Probezeit von zwei auf vier Jahre rechnen. Für alle anderen gilt, dass bereits ein Wert von 0,3 Promille kritisch sein kann, wenn man auffällig wird oder gar einen Unfall verursacht. Dann kann der Führerschein für sechs Monate entzogen werden, es folgen eine Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg. Ab 0,5 Promille reicht es bereits, einfach erwischt zu werden. Auch wer tadellos fährt, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig und muss mit einer Geldbuße von 500 Euro, einem Fahrverbot von einem Monat und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Ab 1,1 Promille wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat und man gilt grundsätzlich als fahruntüchtig. Die Geldstrafe beträgt dann ein bis zwei Monatsgehälter, der Führerschein ist mindestens sechs Monate weg und es gibt drei Punkte in Flensburg.
Das Fahrrad lieber stehen lassen
Wer nun das Auto stehen lässt und lieber auf das Rad umsteigt, sollte ebenfalls vorsichtig sein. Die Grenze ist zwar höher, doch volltrunken Radfahren ist ebenfalls nicht erlaubt. Ab 1,6 Promille handelt es sich um eine Straftat, dann folgen eine Geldstrafe von einem Monatsgehalt, zwei Punkte in Flensburg und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Wer bei dieser durchfällt, verliert sogar seinen Führerschein. Im Zweifel sollte man daher immer zu Fuß gehen. Hier sollte man allerdings beim Überqueren der Straße vorsichtig sein, denn wer als betrunkener Fußgänger einen Verkehrsunfall verursacht, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen und für den entstandenen Schaden haften.
Im Zweifel lieber weniger trinken
Einen exakten Promillewert pro konsumiertes alkoholisches Getränk gibt es nicht. Vielmehr kommt es ganz individuell auf das Geschlecht und das Körpergewicht an. So kann eine zierliche Frau bereits nach einer 0,33 l Flasche Bier an der Grenze von 0,3 Promille sein oder diese bereits überschritten haben, während ein wesentlich größerer und schwererer Mann auch noch problemlos eine weitere Flasche Bier trinken kann. Im Zweifelsfall gilt es daher, möglichst immer mit dem höheren Wert zu rechnen. Wer also über 21 und nicht mehr in der Probezeit ist, kann sich demnach ruhig eine Flasche Bier (0,33 l) gönnen, dabei sollte es jedoch bleiben. Zu berücksichtigen ist auch der Abbau von Alkohol. Bei Frauen werden etwa 0,1 Promille bei Männer 0,2 Promille pro Stunde abgebaut. Wer ein Bier getrunken hat, ist demnach nach etwa zwei bis drei Stunden wieder komplett nüchtern. Wer sich jedoch am Vorabend 1,6 Promille angetrunken hat, ist nach vier Stunden Pause definitiv nicht wieder nüchtern genug, um am Morgen zur Arbeit zu fahren.
Quelle: ADAC