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Abo-Falle bei gewerbeauskunft-zentrale.de

22. Januar 2013

Bei den dubiosen Schreiben der sog. „Gewerbeauskunft-Zentrale“ handelt es sich schlichtweg um eine Branchenbuch-Abzocke. Hinter dem Internetportal verbirgt sich die GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH, die neben einzelnen Gewerbetreibenden auch Unternehmen, Vereine und kirchliche Einrichtungen anschreibt.

Die Abzocke beginnt mit einem amtlich aussehenden Schreiben der gewerbeauskunft-zentrale.de, das in seiner optischen Aufmachung einem behördlichen Schreiben zum Verwechseln ähnlich sieht. Die Gestaltung wurde bewusst gewählt, um Adressaten zu täuschen. Im ersten Brief wird der Betroffene aufgefordert, das Schreiben auszufüllen bzw. fehlerhafte Angaben zu korrigieren und zurückzuschicken. Bei Nichtbeachtung folgt ein zweiter Brief mit der Erinnerung an den ersten Brief und der Aufforderung, das Schreiben unbedingt auszufüllen.

Wer den Fehler macht, auf die dreiste Abzocke einzugehen und das Schreiben unterschrieben zurückschickt, erhält kurze Zeit später eine Rechnung von der Gewerbeauskunft-Zentrale, meist über 569,06 Euro. Unbeabsichtigt wurde ein Vertrag über einen Branchenbuch-Eintrag abgeschlossen, der wegen seiner zweijährigen Mindestvertragslaufzeit, im zweiten Jahr erneut mit 569,06 Euro zu Buche schlägt. Vergisst der Betroffene zu kündigen, zieht sich das ganze weiter.

Die Information, dass mit dem Zurückschicken des aufgefüllten Schreibens ein Auftrag für die Eintragung in einer Art Branchenbuch einhergeht, findet sich versteckt auf der rechten Seite des „Lockschreibens“ im Kleingedruckten. Der Bundesgerichtshof urteilte in einem solchen Fall der Abzocke, dass keine Entgelt-Pflicht gegenüber Gewerbeauskunft-Zentrale.de besteht (BGH, 26.07.2012, VII ZR 262/11).