Winterschäden
21. Februar 2012
Verschaffen Sie sich zum Ende der kalten Jahreszeit einen Überblick, ob und welche Frostschäden während der Wintermonate aufgetreten sind. Bemerken Sie Beschädigungen an der Fassade oder dem Dach, sollten diese möglichst noch vor dem nächsten Wintereinbruch behoben werden.
Übrigens: einige der Kosten für einen Winter-Check können steuerlich geltend gemacht werden, z.B. sind bis zu 20 Prozent der Lohnkosten für Handwerker (bis zu einem Höchstbetrag von 6000 Euro) steuerlich absetzbar. Materialkosten hingegen können nicht geltend gemacht werden.