Zuschüsse für den Einbruchschutz
23. November 2015
Ein Einbruch kann jeden treffen, doch gibt es gewisse Maßnahmen, die man treffen kann, damit die Einbrecher es möglichst schwer haben und möglicherweise sogar frustriert aufgeben. Diese Maßnahmen sind jedoch oft kostspielig; die Bundesregierung will sie daher nun mit Zuschüssen fördern.
Investieren lohnt sich
Private Eigentümer und Mieter können ab sofort Zuschüsse bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten, wenn sie ihr Haus oder ihre Wohung besser gegen Einbrüche schützen wollen. Zudem wurden die Zuschüsse für die Barrierereduzierung im Alter sowie zur Erreichung des Standards „Altersgerechtes Haus“ erhöht. Beide Maßnahmen sind auch frei miteinander kombinierbar. „Fast die Hälfte aller Einbrecher geben nach wenigen Minuten ihr Vorhaben auf, wenn sie durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert werden. Investitionen in den Einbruchschutz machen sich also bezahlt!“, erklärt Bundesbauministerin Barbara Hendricks die Erhöhung der Zuschüsse. Gut 30 Millionen Euro sollen gleichmäßig auf die Jahre bis 2017 investiert werden. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen werden auf gut zehn Prozent erhöht und für den Standard „Altersgerechtes Haus“ auf 12,5 Prozent. Außerdem werden die Mindesinvestitionskosten von 3.750 Euro auf 2.000 Euro gesenkt.
Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro
Konkret bedeutet dies, dass man je nach Investitionskosten Zuschüsse zwischen 200 und 1.500 Euro erhalten kann zum Beispiel für den Einbau von Alarmanlagen und Gegensprechanlagen oder aber von einbruchshemmenden Türen und Fenstern. Wer den Einbruchschutz mit dem altergerechtem Umbau kombiniert kann je nach Investitionskosten sogar mit Zuschüssen in Höhe von 200 bis 5.000 Euro rechnen. Bedingung für den Erhalt der Zuschüsse ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Handwerks.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit