Pokémon Go abgemahnt
25. Juli 2016
Pokémon Go hat einen gewaltigen Hype ausgelöst. Viele Spieler wollten das Spiel so schnell ausprobieren, dass sie die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen vermutlich völlig ignoriert haben. Genau diese sollen es laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jedoch in sich haben.
Nachholbedarf bei den AGBs
Die AGB von Pokémon Go stehen bereits seit Tagen in der Kritik. Der vzbv hat nun reagiert und den Entwickler des Spiels, Niantic, aufgrund von 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Das Spielkonzept an sich setze bereits voraus, dass der Spieler Daten von sich preisgeben muss, die nicht unbedingt mit deutschen Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards vereinbar sind. „Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten. Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf“, meint Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv.
Daten können an Dritte weitergegeben werden
So könne die Registrierung nur über ein Google-Konto oder im Pokémon Trainer Club (PTC) erfolgen. Nutzerdaten wie die E-Mail Adresse und auch die Standortdatenfunktion müssen entsprechend auch freigegeben werden. Ein anonymes Spielen ist somit komplett ausgeschlossen. Zudem nehme sich Niantic das Recht heraus, jederzeit den Vertrag abändern oder ganz einstellen zu können. Auch In-App-Käufe mit echtem Geld könnten dann davon betroffen sein, zumal für die Käufe eine Rückerstattung ausgeschlossen ist. Personenbezogene Daten können darüber hinaus einfach an Dritte weitergegeben werden. Bis zum 9. August hat Niantic nun Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Geschieht dies nicht, erwägt der vzbv Klage einzureichen.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)