Pflegestärkungsgesetz I immer noch nicht anwendbar
24. November 2015
Die Verbesserung der Pflege ist der Bundesregierung in den letzten Jahren ein immer größeres Anliegen geworden, denn die Bevölkerung wird immer älter. Da sind flexible Pflegeleistungen ein Muss. Doch nicht immer kommen die auch so schnell wie nötig in der Bevölkerung an.
Gesetzliche Grundlagen fehlen
Am 1. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten, das Pflegebedürftigen ein flexibles Leistungspaket zur Verfügung stellen soll. Das ist fast ein ganzes Jahr danach jedoch für die meisten Menschen immer noch nicht verwendbar, da die gesetzlichen Grundlagen in vielen Bundesländern fehlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) möchte daher nun in Briefen die verantwortlichen Politiker zur raschen Umsetzung auffordern. „Die Bundesländer müssen endlich ihrer Aufgabe nachkommen und die notwendigen Verordnungen beschließen“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbz.
Neue Zusatzleistungen
Durch das Pflegestärkungsgesetz I sollen Pflegebedürftige Zugang zu vielen weiteren Angeboten enthalten wie Haushaltshilfen, Einkaufs- und Botengängen oder Fahr- und Begleitdienste. Sämtliche Dienstleistungen sollen individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Pflegebedürftigen zugeschnitten werden. Bislang ist dies jedoch erst in Brandenburg und Niedersachen möglich. Durch die lange Verzögerung haben die Pflegekassen bislang ganze 750 Millionen Euro einbehalten.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband