Etiketten auf Glühwein nicht aussagekräftig
14. Dezember 2015
Glühwein gehört zur Weihnachtszeit einfach dazu. Auf dem Weihnachtsmarkt sind die Stände, die das alkoholische Heißgetränk anbieten meist die, an denen sich die meisten Menschen drängen. Doch auch im Handel lässt sich er sich zur Weihnachtszeit erwerben. Hier ist jedoch Vorsicht geboten!
Große Versprechen, wenig Nachweise
Wer keine Lust hat, sich an einem überfüllten Adventswochenende auf den Weihnachtsmarkt zu zwängen, der kann auch zu Hause in den Genuss von leckeren Glühwein kommen. Im Handel sind zu Weihnachten zahlreiche Marken erhältlich, die „feinste Zutaten“, „ausgesuchte Rotweine“ und „vielerlei Gewürze“ versprechen. Doch wer erfahren möchte, welche Gewürze und Rotweine verwendet wurden, der bleibt oft ratlos zurück, denn ausgerechnet auf alkoholischen Getränken müssen keine Zutaten und Nährwertangaben angegeben werden. Wieso dies so ist, ist jedoch auch für Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern, nicht nachvollziehbar: „Es widerspricht jeder Logik, dass die europaweit geltende Lebensmittelinformationsverordnung gerade hier Ausnahmen zulässt.“
Nur zwei Glühweine mit Zutatenliste
Wie viel Zucker enthält der Glühwein eigentlich und werden künstliche Aromen verwendet oder natürliche? Wie die Verbraucherzentrale in einer Stichprobe mit 22 Glühweinen aus dem Handel herausfand, sind diese Fragen nicht einfach zu klären. Auf gerade einmal zwei Flaschen war eine Zutatenliste zu finden; beim Rest lassen sich die Inhaltsstoffe nicht nachprüfen. „Der Gesetzgeber muss sich dringend für eine Korrektur dieser Sonderregelung einsetzen“, fordert Marion Breithaupt-Endres. Wer Wert auf Qualität legt, sollte bis zu dieser Korrektur nur auf Glühweine zurückgreifen, die die genauen Zutaten angegeben haben, um nicht die Katze im Sack zu kaufen.
Quelle: Verbraucherzentrale Bayern