Energieeinsparverordnung wird angepasst
14. Dezember 2015
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt bereits seit über zehn Jahren. Zum Jahresbeginn verschärfen sich noch einmal die Auflagen. Dies ist ein weiterer Schritt hin zum „Niedrigstenergiegebäude“ sein, das ab 2021 in Europa Standard werden soll.
Energieverlust und Energiebedarf werden gesenkt
„Ab 1. Januar 2016 werden die energetischen Anforderungen für Neubauten noch einmal verschärft“, erklärt Michael Conradi von der Initiative WÄRME+. Im Mittelpunkt stehen vor allem die Reduzierung des Energieverlusts und des Energiebedarfs. So soll durch eine bessere Dämmung der Energieverlust in Zukunft um 20 Prozent reduziert werden. Außerdem wird der Primärenergiebedarf zum Heizen, Lüften und Kühlen um 25 Prozent gesenkt. Erfüllt werden kann diese Vorgabe etwa „durch die Verwendung von regenerativen Heiztechniken wie etwa der effizienten Wärmepumpe“. Die Pumpen benötigen nur maximal ein Viertel der Energie als Strom und ziehen sich den Rest über kostenlose Umweltenergie. Sie können bei der Reduzierung des Primärenergiefaktors helfen, der von 2,4 auf 1,8 gesenkt wird. Je größer der Anteil der regenerativen Energie, desto niedriger wird dieser.
Wer ist von den Änderungen betroffen?
Betroffen von den Änderungen sind alle, die ab dem 1. Januar 2016 einen Bauantrag oder die Bauanzeige einreichen. Auch nicht genehmigungspflichtige Bauten wie etwa Gartenlauben sind dann von der Verordnung betroffen. Bestandsgebäude müssen jedoch nicht nachgerüstet werden. Wer Hilfe bei der Finanzierung der neuen Auflagen benötigt, sollte bei Bund, Land und Gemeinde nachfragen; diese bieten zahlreiche Förderprogramme an, damit die modernen Dämm- und Heiztechniken problemlos umgesetzt werden können.
Quelle: WÄRME+
Bildquelle: WÄRME+