E-Zigarette im Visier
07. März 2012
Die Alternative zum Glimmstängel wird immer beliebter. Dass auch der Genuss der E-Zigarette mit gesundheitlichen Risiken einhergeht, steht dabei außer Frage (ETM berichtete in Ausgabe 01-2012). Bislang waren aber sowohl die Geräte als auch die Fluids – die Flüssigkeiten, die mit der Zigarette verdampft werden – frei verkäuflich. Politischer Gegenwind kam nun von NRW-Gesundheitsministerin Steffens. Vor allem die nikotinhaltigen Liquids bedürften einer arzneimittelrechtlichen Zulassung wie z.B. Nikotinkaugummis.
Da eine Zulassung nicht vorliege, dürften die Produkte nicht in den Handel gelangen, so die Ministerin. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) warnte vor dem Konsum der E-Zigarette. Neben dem Suchtstoff Nikotin seinen häufig auch weitere gesundheitsgefährdende Substanzen enthalten. Gegen die Vorwürfe wehrt sich der Verband des deutschen eZigarettenhandels (VdeH). Nach Ansicht des Verbands ist der Verkauf der E-Zigarette weder durch das Arzneimittel- noch das Medizinproduktegesetz reglementiert. Der Vergleich mit Produkten zur Rauchentwöhnung, wie Nikotinkaugummis oder -pflastern, sei unpassend. Vielmehr handele es sich bei den E-Zigaretten um Genussmittel, eine Zuordnung zu Arzneimitteln sei daher nicht angemessen. Der Verband wehrt sich auf juristischem Wege gegen die Anschuldigungen.
Sowohl an das Gesundheitsministerium NRW als auch an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seien Unterlassungs- und Widerrufserklärungen zugestellt worden, so der Verband.