23. Dezember 2024

Anlässlich der Veröffentlichung neuer Zahlen zum Probierkonsum von tabakfreien Nikotinbeuteln durch minderjährige Schüler stellt der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) ein Scheitern der staatlichen Verbotspolitik fest. Ein starker Jugendschutz setze eine angemessene Regulierung von Nikotinbeuteln voraus, mit der die Produkte zugleich als schadstoffarme Alternative für erwachsene Raucher unter Wahrung eines hohen Verbraucherschutzniveaus verfügbar gemacht werden.
Neu veröffentlichte Daten des DAK-Präventionsradars weisen darauf hin, dass im Schuljahr 2022/23 mehr als fünf Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen und bis zu 15 Prozent der männlichen Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren schon einmal Nikotinbeutel probiert haben. Der Anteil minderjähriger Raucher lag gemäß Erhebungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zuletzt bei ca. 7 Prozent. „Es ist bemerkenswert, dass Schüler in Deutschland gemäß der DAK-Erhebung häufig mit Nikotinbeuteln experimentieren. Dabei dürften Nikotinbeutel in Deutschland gar nicht verfügbar sein. Ein Rückschluss auf eine regelmäßige Nutzung lässt sich aus den Zahlen jedoch nicht ableiten. Zudem zeigt die Befragung, dass fast alle der Nikotinbeutel nutzenden Jugendliche auch schon einmal andere Nikotinprodukte benutzt hatten – was ebenfalls nicht sein darf“, kommentiert BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke.
Bereits seit 2021 dürfen rauch- und tabakfreie Nikotinbeutel, bei denen das Nikotin über die Mundschleimhaut aufgenommen wird, aufgrund der Einstufung als neuartiges Lebensmittel nicht mehr legal in Deutschland verkauft werden. „Die bisherige Verbotspolitik der Behörden für Nikotinbeutel ist krachend gescheitert“, erklärt BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke.
Nikotinbeutel sind trotz des Verbots in Deutschland online aus bis zu 1.300 vorwiegend ausländischen Quellen (Websites, Social Media, online-Marktplätze) bestellbar. Zudem werden die nicht verkehrsfähigen Produkte immer wieder in stationären Verkaufsstellen in Deutschland angeboten. Der Jugendschutz bleibt bei diesen Anbietern auf der Strecke, da oftmals keine Überprüfung des Abgabealters der Kunden erfolgt. Zudem finden sich Produkte mit extrem überhöhten Nikotingehalten und Verpackungen mit hoher Jugendaffinität (z.B. durch Comic-Motive) in den Sortimenten.
„Einen effektiven Jugend- und Verbraucherschutz erreichen wir nur durch eine staatliche Regulierung der Nikotinbeutel. Die nächste Bundesregierung muss hier zügig handeln“, fordert Jan Mücke. Zugleich müsse die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, wie z.B. das Abgabeverbot von Nikotinprodukten an Minderjährige im Handel, von den Behörden streng kontrolliert und Verstöße spürbar sanktioniert werden. Der BVTE fordert weiterhin die Einrichtung eines bundesweiten Meldeportals, auf dem jedermann den zuständigen Behörden Hinweise geben kann, wenn z.B. Händler Nikotinprodukte an Personen unter 18 Jahren abgeben.
Die erforderliche staatliche Regulierung von Nikotinbeuteln muss den Jugend- und Verbraucherschutz stärken und zugleich erwachsene Raucher im Blick behalten, für die Nikotinbeutel eine rauchfreie und schadstoffarme Alternative sein können. „Nikotinbeutel ermöglichen Nikotinkonsum in der am wenigsten schädlichen Form. Diese Option darf erwachsenen Rauchern in Deutschland nicht vorenthalten werden“, erklärt Jan Mücke und verweist auf das Beispiel Schweden, das dank der hohen Verbreitung dieser und vergleichbarer Erzeugnisse heute als „rauchfrei“ gilt.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in einer Stellungnahme vom 7. Oktober 2022 bestätigt, dass Nikotinbeutel für Konsumenten, die nicht auf Nikotin verzichten möchten, eine schadensminimierende Option darstellen. Das BfR hat eine Regulierung des Produktes empfohlen. Das Schadstoffprofil der Nikotinbeutel ist mit dem medizinischer Nikotinersatzprodukte vergleichbar.
Zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus sollten für Nikotin angemessene Grenzwerte festgesetzt und verbindliche Regelungen zu Warnhinweisen und Kennzeichnungspflichten eingeführt werden. Die Hersteller von Nikotinbeuteln im BVTE hatten sich bereits 2020 u.a. auf eine freiwillige Nikotinobergrenze von 20mg/Beutel verpflichtet. Diese Höchstgrenze ermöglicht beim oralen Konsum eine vergleichbare Nikotinaufnahme wie beim Tabakrauchen und minimiert zugleich das Risiko gefährlicher Nikotinüberdosierungen.
Quelle: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse
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