Augenärzte rechnen doppelt ab
06. November 2015
Brillen und Kontaktlinsen sind seit 2004 keine Kassenleistung mehr, doch das gilt nicht für alle Untersuchungen beim Augenarzt. Eine aktuelle Befragung der Verbraucherzentralen zeigt jedoch, dass einige Augenärzte dennoch unzulässig bei ihren Patienten abrechnen.
Verwirrung um anstehende Kosten
Obwohl Brillen und Kontaktlinsen nicht mehr von der Krankenkasse übernommen werden, zahlen die Kassen teilweise noch, wenn die Augen Probleme machen. So übernehmen sie die ärztliche Untersuchung, die Messung der Sehstärke sowie die Aushändigung der Dioptrienwerte für eine Sehhilfe. Die uneinheitliche Regelung sorgt bei Patienten, die sich wenig auskennen, jedoch oft für Verwirrung. Ein Umstand, den sich einige Ärzte offenbar zunutze machen.
Jede dritte Praxis verlangt Zusatzkosten
Um die genauen Zahlen aufzudecken, haben die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen, Berlin und Rheinland-Pfalz eine Befragung in 209 Arztpraxen in Düsseldorf, Berlin und Mainz durchgeführt. Insgesamt jede dritte Praxis rechnet doppelt ab und verlangt von ihren Patienten im Schnitt zehn Euro. 18 Praxen verlangten sogar 15 Euro, fünf forderten – für die eigentlich kostenlose Leistung – 17 Euro von ihren Patienten. Als Begründung führten die Arztpraxen auf, dass die Weitergabe des Sehstärkenprotokolls keine Kassenleistung sei. Dies stimmt so allerdings nicht. Das Protokoll ist Teil der Patientenakte und in diese dürfen die Patienten jederzeit ohne großartige Zusatzkosten Einsicht verlangen.
Sollten Sie bereits unrechtmäßig zur Kasse gebeten worden sein, steht als erstes der Gang zum Arzt an, um das Geld zurückzufordern. Weigert sich dieser, können die kassenärztliche Vereinigung oder die Verbraucherzentralen weiterhelfen.
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Bildquelle: Pixabay