Angebliche Schnäppchenpreise
13. November 2015
Bei einem Gang durch die Stadt oder dem Supermarkt sieht man häufig an jeder Ecke angebliche „Schnäppchen“ locken. Dass diese nicht immer so hoch ausfallen, wie einem vorgegaukelt wird, können sich viele Kunden bereits denken. Doch zumindest irgendeine Form der Preisminderung kann man schon erwarten oder etwa nicht?
Schnäppchen war keinen Cent billiger
Davon gingen auch die Kunden eines Mannheimer XXXL-Einrichtungshauses aus und wurden bitter enttäuscht. Der Händler lockte mit einem angeblichen Angebot: Das Steak- und Tomatenmesser, welches viele Kunden erwarben, war zu einem Sonderpreis von 9,95 Euro ausgeschrieben, mit einem angeblichen UVP von 16,95 Euro. Einen Blick auf die Internetseite des Herstellers verrät jedoch den eigentlichen UVP: 9,95 Euro. Das vermeintliche Schnäppchen war demnach um genau null Euro reduziert.
Eine „Irreführung des Kunden“
Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärt die Taktik der Händler: „Um Produkte wertiger erscheinen zu lassen, geben manche Händler viel zu hohe Preise als unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers an. Mit diesen sogenannten Mondpreisen geben Sie den Kunden das Gefühl, ein qualitativ besseres Produkt günstiger zu erstehen.“ Grund genug für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Einrichtungshaus für diese „Irreführung des Kunden“ abzumahnen. Dieses hat mittlerweile auch eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass dies bei weitem kein Einzelfall ist. Kunden sind demnach dazu aufgefordert, gerade bei größeren Anschaffungen genauestens die Preise zu vergleichen.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
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