Vermietung an Angehörige
Änderung im Steuervereinfachungsgesetz
Das Steuervereinfachungsgesetz führt zu Änderungen bei der Vermietung von Wohnraum innerhalb der Familie. Mit Wirkung vom 01. Januar 2012 entfallen Prognoserechnungen über die Gewinnerzielungsabsicht für die nächsten 30 Jahre bei der Vermietung einer Immobilie an nahe Verwandte. Hierfür muss die Miete allerdings mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete ausmachen und ein üblicher Mietvertrag muss vorliegen.
Foto © S. H. Gerd Altmann / PIXELIO
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