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Schutz vor Abofallen

03. Dezember 2010

Fast täglich ist in den Medien zu sehen oder zu lesen, dass dubiose Webseitenbetreiber ahnungslose Nutzer mit Gratisdiensten wie Kochrezepten oder Routenplanern in die Kostenfalle locken. Das soll jetzt ein neues Gesetz verhindern

Eine miese Abzocke

Es ist schon circa einer Million Deutschen passiert: Nach einem unbedachten Klick zum Horoskop oder Kochrezept flattert eine satte Rechnung ins Haus. Mit der Nutzung eines Dienstes, der normalerweise überall gratis verfügbar ist, wurde ein ganzes Abo abgeschlossen. Das steht aber im Kleingedruckten versteckt auf der Seite oder lediglich in den AGBs. Meistens beinhaltet der ungewollte Vertrag sogar Inhalte, die der Internetnutzer gar nicht wollte. Betroffene nennen dieses unseriöse Geschäft „Nutzlosbranche“. Aufgrund von fehlenden Gesetzen in Deutschland werden mit dieser Abzocke Millionen verdient und obwohl die oben beschriebene Praxis eindeutig illegal ist, zahlen viele Betroffene. Anwaltsschreiben, Drohungen von Vollstreckung und Pfändungen sowie andere ähnliche psychologische Druckmittel bewegen schlussendlich viele Opfer zu zahlen, um wieder Ruhe zu haben.

Stark machen für die Verbraucher

Bald ist damit aber Schluss. Nachdem immer mehr Fälle von solchen Betrügereien bekannt wurden, hat die Bundesregierung endlich reagiert und vor Kurzem ein neues Gesetz verabschiedet, das Abofallen praktisch unmöglich machen soll. Dazu soll das in Frankreich erfolgreiche „Button“- oder „Doubleklick“-Verfahren eingeführt werden. Vor dem Abschluss kostenpflichtiger Dienste soll ein Fenster eingeblendet werden müssen, dass alle Leistungen und Kosten Übersichtlich und Transparent auflistet. Erst wenn diese Bedingungen vom Nutzer akzeptiert werden, kommt ein Vertrag zustande. Im Vorbildland Frankreich soll es nach Einführung eines solchen Gesetzes keine Abofallen mehr gegeben haben.

Schade ist nur, dass die Bundesregierung so spät eingelenkt hat. Schon seit geraumer Zeit wurden Forderungen laut, bei diesem Thema Verbraucher zu schützen, jedoch hat sich die Regierung nicht getraut vor einer EU-Richtlinie einen Alleingang zu wagen. Angesichts der Vielzahl der bekannt gewordenen Betrugsfälle war ein schneller Gesetzesbeschluss trotzdem nötig geworden.