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Mieterhöhung nach Modernisierung

11. Mai 2012

Eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungen ist auch dann zu zahlen, wenn der Vermieter die Modernisierung nicht angekündigt, oder die Ankündigung zurückgezogen hat, urteilte der Bundesgerichtshof. Im konkreten Fall wurde zu Gunsten eines Vermieters entschieden, der den Einbau eines Fahrstuhls zunächst ankündigte, dann aber nach Protesten einer 86jährigen Mieterin wieder zurückzog. Die Frau hatte sich gegen den satten Mietanstieg von 35% gewehrt, zumal sich die Verbesserung durch die Modernisierung in engen Grenzen hielt: Sie hätte statt 53 nur noch 28 Stufen steigen müssen. Der Vermieter baute den Fahrstuhl trotzdem ein und schickte der Mieterin eine Rechnung über eine Mieterhöhung von 120,78 Euro pro Monat. Diese muss sie nach der Entscheidung des BGH nun wohl auch zahlen. Der Deutsche Mieterbund kritisierte die Entscheidung.

Foto: Michael Grabscheit / PIXELIO