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Zehn Jahre Rauchmelderpflicht

03. November 2015

Seit gut zehn Jahren gibt es die Rauchmelderpflicht nun schon in Schleswig-Holstein (2005) und Mecklenburg-Vorpommern (2006). Die Vorreiter auf dem Gebiet des Brandschutzes sind nun auch die ersten, die ihre Melder wechseln müssen. Nach zehn Jahren ist nämlich die maximale Betriebsdauer erreicht.

Rauchmelder retten Leben

In deutschen Wohnungen brennt es im Jahr in etwa 200.000 Mal, 60.000 Menschen werden hierbei verletzt, etwa 400 kommen ums Leben. Der Grund für die hohe Todeszahl liegt vor allem daran, dass 80 Prozent der Brandopfer nachts vom Feuer überrascht werden. Sie bemerken das Feuer gar nicht oder erst zu spät und sterben dann meist an einer Rauchvergiftung. Der Rauch breitet sich bei einem gewöhnlichen Wohnungsbrand nämlich wesentlich schneller aus als das eigentliche Feuer. Das ist einerseits besonders gefährlich, andererseits ist dies von Vorteil, wenn ein Rauchmelder installiert ist, der den Rauch frühzeitig melden kann.

Rauchmelder alle zehn Jahre austauschen

Aufgrund dieser lebensrettenden Funktion sind mittlerweile alle Bundesländer bis auf Berlin, Brandenburg und Sachsen nachgezogen und haben eine Rauchmelderpflicht eingeführt. Zunächst galt die Pflicht nur für Neu- und Umbauten. Bestehende Wohnräume hatten noch eine bestimmte Nachrüstungsfrist, die jedoch in der nächsten Zeit auch in den letzten Bundesländern abläuft. Da die Geräte sehr sensibel auf Staub und Insekten reagieren, ist in der Anwendungsnorm DIN 14676 festgelegt, dass die Melder alle zehn Jahre ausgetauscht werden müssen. In Schleswig-Holstein ist es also höchste Zeit; im Mecklenburg-Vorpommern sollten die Melder idealerweise ebenfalls noch dieses Jahr ausgetauscht werden.

Wer muss die Rauchmelder warten?

Für den absoluten Mindestschutz sollten Rauchmelder in jedem Schlaf- und Kinderzimmer befestigt werden, sowie in Fluren, die als Fluchtwege von Wohnräumen dienen. Zuständig für Installation und Austausch der Rauchmelder sind in Schleswig-Holstein die Eigentümer und Vermieter. Für die jährliche Wartung ist hingegen der unmittelbare Besitzer verantwortlich. In Mecklenburg-Vorpommern ist dagegen der Mieter sowohl für die Installation als auch für die Wartung der Rauchmelder verantwortlich.  

Quelle: GEV; rauchmelder-lebensretter.de
Bildquelle: GEV