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VW-Halter könnten auf Folgekosten sitzen bleiben

03. November 2015

Die Abgasmanipulation bei VW ist für die Halter eines betroffenen Fahrzeuges bereits ärgerlich genug. Doch nun legt ein Rechtsgutachten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nahe, dass die VW-Kunden komplett auf den entstehenden Folgekosten sitzen bleiben könnten.

VW soll auch die Folgekosten tragen müssen

Insgesamt 2,4 Millionen Fahrzeuge sind von der Abgasmanipulation bei VW betroffen. Sämtliche Fahrzeuge müssen in den kommenden Monaten in die Werkstatt gefahren und nachgerüstet werden. Während die eigentliche Umrüstung auf Kosten von Volkswagen erfolgt, legt ein vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten nahe, dass die Halter laut aktueller Gesetzeslage die Folgekosten selbst tragen müssten. So könnten je nach Einzelfall noch Kosten für einen Ersatzwagen, Verdienstausfälle oder Mängel am Fahrzeug entstehen. Letztere etwa durch einen höheren Kraftstoffverbrauch, einer geringeren Leistung oder einem niedrigeren Wiederverkaufswert. Der vzbv fordert nun, dass VW auch diese Kosten übernimmt und möchte, dass das Kraftsfahrtbundesamt (KBA) dies Notfalls anordnet. „Volkswagen muss als Verursacher auch Folgekosten wie Ersatzwagen, Verdienstausfall oder auch Mängeln die Kosten tragen. Verbraucher dürfen nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, den ihnen Volkswagen beschert hat“, so Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

vzbv: Schadensersatzansprüche haben kaum Aussicht auf Erfolg

Ein weiteres Problem stellt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche dar, die lediglich zwei Jahre beträgt. Das Gewährleistungsrecht müsse daher unbedingt geprüft werden. Auch Schadensersatzansprüche werden nur sehr schwer einklagbar sein, da die Halter keinen Einblick in die internen Vorgänge von Volkswagen besitzen. Der Nachweis von Betrug oder vorsätzlicher Täuschung ist daher nur schlecht zu erbringen. Der KBA müsse aus diesem Grund seine Ergebnisse öffentlich machen, damit der Verbraucher zumindest eine Chance auf eine erfolgreiche Klage besitzt.

Quelle: vzbv
Bildquelle: jp26jp/Pixabay