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Viagogo verklagt

30. April 2018

Nachdem die Ticketbörse Viagogo von den Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Bayern abgemahnt wurde und nicht darauf reagierte, kommt es nun zu einer Klage. Auch wenn die Ticketbörse auf ihre Kunden den Eindruck einer offiziellen Kartenverkaufsseite macht, handelt es sich lediglich um eine Ticketbörse, die zwischen privaten Verkäufern und Käufern vermittelt.

Käufer tragen das Risiko

Viagogo macht während des Kaufvorganges nicht deutlich, dass es sich nur um eine Vermittlung zwischen Käufern und privaten Verkäufern handelt. Dabei bleiben die Verkäufer unbekannt. Wird ein Ticket nicht geliefert oder ist der Preis höher als bei der Bestellung beim Veranstalter, trägt der Käufer das Risiko. Die „Viagogo-Garantie“ für einen Erhalt der Tickets, bzw. für Ersatztickets im Falle einer ausbleibenden Lieferung, wird von Viagogo in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stark eingeschränkt.

Die Betreiber der Seite sind für die Kunden zudem nur schwer erreichbar, denn im Impressum wird nur ein Kontaktformular mit begrenzter Themenauswahl angeboten. Reklamationen und Beanstandungen können so nur schwer an das Unternehmen kommuniziert werden. Außerdem kommen zu den Kosten für die Tickets noch die Umsatzsteuer und Buchungs- und Abwicklungskosten; darauf weist Viagogo allerdings nicht ausreichend hin.

Quelle: www.verbraucherzentrale.de