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Verbraucherschutz bei Kaffeefahrten

19. November 2015

Eine Kaffeefahrt klingt harmlos, doch wird sie für die Teilnehmer oft zu einem Albtraum. Die ahnungslosen Rentner erwarten meist einen schönen Ausflug, der sich dann aber als Verkaufsveranstaltung entpuppt. Nun sollen die Rechte der Teilnehmer an solchen Fahrten gestärkt werden.

Kaffeefahrten führen vermehrt ins Ausland

Die Veranstalter von Kaffeefahrten arbeiten häufig mit unlauteren Mitteln. Unter falschem Vorsatz werden Menschen – meist Rentner – zu einer Verkaufsveranstaltung gelotst, auf der sie häufig unter enormen Druck zum Kauf gedrängt werden. Ein Widerrufsrecht besteht für diese Waren dennoch und wer stark bedrängt wird, kann auch auf Nötigung klagen, doch das reicht offenbar noch nicht, denn die Veranstalter lassen sich immer neue Maschen einfallen. Der Bundesrat will die Verbraucher daher besser schützen. Der Gesetzesentwurf der Länder zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe sieht umfangreiche Maßnahmen vor, die vor allem gegen die neuen Maschen der Veranstalter Abhilfe schaffen sollen. Diese seien vermehrt dazu übergegangen Finanzdienstleistungen und Pauschalreisen anzubieten. Zudem werden die Fahrten häufiger ins Ausland verlagert, um die gewerbesteuerliche Anzeigepflicht zu umgehen.

Bußgelder werden erhöht

Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass sich die bereits bestehenden Gesetze auch auf grenzüberschreitende Kaffeefahrten ausdehnen. Zudem soll der Verkauf von Finanzdienstleistungen, Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukten und bestimmten Reisen gänzlich verboten werden, während die Bußgelder für Verstöße erhöht werden sollen. Dies werde dazu beitragen, dass sich die jährlich 4,5 bis fünf besser gegen die Veranstalter zur Wehr setzen können.

Quelle: Deutscher Bundestag