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Teekanne muss irreführende Werbung unterbinden

03. Dezember 2015

Wenn eine Zutat groß auf einer Verpackung abgebildet ist und dazu auch noch angepriesen wird, geht man als Verbraucher in der Regel davon aus, dass diese auch in dem entsprechenden Lebensmittel vorhanden ist. Doch das ist nicht immer der Fall.

Himbeer-Vanille Tee enthält weder Himbeeren noch Vanille

Der Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer Tee von Teekanne klingt erst einmal sehr lecker, doch leider hält das Produkt nicht, was es verspricht, denn weder Himbeeren noch richtige Vanille ist in dem Tee enthalten. Das sei eine Täuschung der Verbraucher, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt und machte den falschen Versprechungen damit nun ein Ende. „Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für Verbraucher und ein Schritt zu mehr Wahrheit und Klarheit auf Lebensmittelverpackungen. Die Hersteller müssen sicherstellen: Das, was draufsteht, muss auch drin sein“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Umso kurioser scheint der Fall von Teekanne, da die Firma den Tee mit den Aufschriften „mit natürlichen Aromen“ und „nur natürliche Zutaten“ bewarb sowie Himbeeren und Vanilleblüten auf der Vorderseite der Verpackung abbildete. Ein schneller Blick auf die Zutatenliste verrät jedoch, dass lediglich Hibiskus, Äpfel, Brombeerblätter, Orangenschalen und Hagebutten im Tee enthalten sind. Vanille und Himbeeren waren nur in Form von natürlichen Aromen mit dem entsprechenden Geschmack enthalten.

Produkte dürfen keine falschen Erwartungen wecken

Der BGH folgte mit dem Urteil einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2015. Dieser hatte nach einer Anfrage des BGH entschieden, dass Verpackungen keine Lebensmittel als Zutaten suggerieren dürfen, wenn diese gar nicht vorhanden sind. „Das Urteil trägt der Erfahrung Rechnung, dass Bilder und Begriffe auf Lebensmittelverpackungen für Verbraucher maßgeblich beim Einkauf sind – und nicht das Kleingedruckte im Zutatenverzeichnis. Produkte dürfen keine falschen Erwartungen wecken“, erklärt Klaus Müller.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)